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Was tun im Trauerfall?

Der Tod eines lieben Menschen löst nicht nur Trauer, sondern oft auch Hilflosigkeit aus. Anbei erhalten Sie einen Überblick, welche Schritte nun wichtig sind:

Der Sterbefall ist in einer Wohnung/Haus eingetreten

Bei einem Sterbefall zu Hause sollten Sie als erstes den Hausarzt oder (falls dieser nicht erreichbar ist) einen Notarzt benachrichtigen. Der Arzt vor Ort führt dann in der Regel die Leichenschau durch und stellt den Leichenschauschein aus. Anschließend sollte der Bestatter benachrichtigt werden.

Der Sterbefall ist in einem Alten- oder Pflegeheim eingetreten

Das Alten-/Pflegeheim informiert in der Regel den zuständigen Hausarzt oder ggf. einen Notarzt, wenn der Tod eines Menschen eingetreten ist. Zusätzlich werden die nächsten Angehörigen benachrichtigt. Wie bei Eintritt des Todes in einem Krankenhaus kann auch in diesem Fall der Bestatter sofort benachrichtigt werden.

Der Sterbefall ist in einem Krankenhaus eingetreten

Die Krankenhausverwaltung oder der behandelnde Arzt benachrichtigt die nächsten Angehörigen. Ist die Wahl des Bestatters schon erfolgt, kann dieser sofort informiert werden, um alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

Folgende Unterlagen sind für unsere Arbeit wichtig. Haben Sie keine Sorge, wenn die Papiere nicht auffindbar sind. Gerne helfen wir Ihnen, diese zu beantragen.

  • Todesbescheinigung stellt der Arzt aus (diese Bescheinigung verbleibt zunächst beim Verstorbenen bzw. im Krankenhaus oder Alten-/Pflegeheim)

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Familienstammbuch:
    bei Verheirateten: mit Heiratsurkunde
    bei Ledigen: mit Geburtsurkunde
    bei Geschiedenen: mit Scheidungseintrag oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    bei Verwitweten: mit Sterbeurkunde des Lebenspartners & Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde.

  • Rentennummer
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versicherungskarte/Chipkarte)

  • Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungen
  • Graburkunden (falls vorhanden)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Willenserklärung (bedarfsweise, sofern der Wunsch nach Einäscherung, Seebestattung oder anonymer Bestattung besteht)